Verkehrsrechtsschutz

15. Dezember 2011

Motorisierte Verkehrsteilnehmer sichern sich über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ausreichend ab. Aber gleichzeitig genießt der Versicherungsnehmer auch als Fußgänger, Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln, Radfahrer und als Führer fremder Fahrzeuge umfassenden Versicherungsschutz.

Je nach Versicherungsart kann der Versicherte sowohl Eigentümer, als auch Halter, Fahrer oder Insasse aller auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeuge sein und im Rahmen einer Familienversicherung besteht sogar Versicherungsschutz für alle auf die Familie zugelassenen Fahrzeuge. Grundsätzlich sollten besonders so genannte Vielfahrer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen.

Nicht nur die zahlreichen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich stark voneinander, sondern auch die verschiedenen Konditionen. So können sich Verkehrsrechtsschutzversicherungen erheblich in der Beitragshöhe, aber auch in den eingeschlossenen Leistungen voneinander unterscheiden. Prinzipiell hat jeder Versicherungsnehmer die Wahl zwischen drei Versicherungsvarianten.

So gibt es zum einen die Fahrzeugrechtsschutzversicherung, welche für ein bestimmtes Fahrzeug gilt und der Versicherungsschutz entsprechend für alle Insassen greift.
Weiterhin gibt es eine Fahrerrechtsschutzversicherung, welche nur einen Versicherungsnehmer einschließt, solange er nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist. Vor allem für berufliche Vielfahrer, welche mit dem Dienstwagen unterwegs sind, ist diese Variante interessant.
Die dritte Versicherungsvariante ist die Familienrechtsschutzversicherung, welche neben dem Versicherungsnehmer auch seine Familienmitglieder schützt. Diese Versicherungsart schließt zum einen das Führen des eigenen Fahrzeugs als auch eines Mietwagens ein.




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